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FG München, 10.05.1984 - IX 1/79 E |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 16.02.1993 - VII B 254/91
Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Es entspricht darüber hinaus in aller Regel billigem Ermessen, einer vom Sach- und Streitstand ausgehenden Einigung der Beteiligten über eine gesetzlich zulässige Verteilung der Kosten des Verfahrens zu folgen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 91, 403, ferner FG München, Beschluß vom 10. Mai 1984 IX 1/79 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 1985, 76).